Erdhebungen BB - Geothermieschäden
Erdhebungen Böblingen (BB) mit Unterstützung von Stadtrat Dr. Willi Braumann, Daniela Braun und Jürgen Kienle

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Erdhebungen Böblingen

Die BfBler Hans-Peter Braun und Dr. Willi Braumann werden seit Jahren nicht müde, das Land beim Schadensersatz in die Pflicht nehmen zu wollen - Kreiszeitung vom 08.05.2020

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Kategorie: Presse
Veröffentlicht: 09. Mai 2020
Zugriffe: 548

Das Drama mit den Erdhebungen in Böblingen (03.04.2020)

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Kategorie: Erdhebungen im Amtsblatt
Veröffentlicht: 03. April 2020
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Land steht in der Pflicht - Leserbrief von Fritz Ott, vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart a.D., zum Thema Erdhebungen in der Kreiszeitung Böblingen (26.03.2020)

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Kategorie: Leserbriefe
Veröffentlicht: 26. März 2020
Zugriffe: 3391

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FDP- und BfB-Antrag bei der Stadt Böblingen zur Entschädigung wegen Erdhebungen (14.03.2020)

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Kategorie: Stadt_Boeblingen
Veröffentlicht: 26. März 2020
Zugriffe: 2831

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates Böblingen,

 

wir, Helmut Kurtz, Dr. Willi Braumann, Dr. Detlef Gurgel, Dr. Manfred Teufel und Hans-Peter Braun, freuen uns, dass der Finanzausschuss am 05.03.2020 mit seiner Empfehlung an den Gemeinderat, zum Rangrücktritt der Stadt in DS 20/052, das südliche und nördliche Hebungsgebiet gleich stellen will und das, obwohl aus unserer Sicht für die Stadt, im Gegensatz zum Land Baden-Württemberg, keine Pflicht besteht.

Der Schritt zeigt die Entschlossenheit helfen zu wollen, obwohl im nördlichen Hebungsgebiet bereits, aufgrund der in DS 20/052 angegebenen Quote von max. 63%, ein Totalausfall für die Stadt und ihre Töchter vorliegt. Im südlichen Hebungsgebiet ist laut Vorlage gleiches zu erwarten.

Leider bezieht die Vorlage keine Stellung dazu, wie sich die Stadt anderweitig schadlos halten will. Die rechtlichen Möglichkeiten dazu sind gegeben (siehe Begründung des Antrags).

 

Deshalb stellen wir den Antrag, den Beschlussvorschlag von DS 20/052 wie nachstehend zu erweitern. Da Oberbürgermeister Dr. Belz in letzter Zeit dazu übergegangen ist Anträge, die während der Sitzung gestellt werden, in Schriftform zu verlangen, schicken wir dem Gremium unseren Antrag bereits im Vorfeld zu:

 

Antrag zu DS 20/052 auf der Tagesordnung des Gemeinderats Böblingen am 18.03.2020

Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Stadt Böblingen Ihre Schäden aus Erdhebungen beim Land Baden-Württemberg geltend macht und Schadensersatzzahlung einfordert, soweit sie nicht mehr anderweitig Schadensersatz erlangen kann. Außerdem soll sie sich für eine Vollentschädigung der Stadt sowie der betroffenen Bürger aus Böblingen beim Land Baden-Württemberg einsetzen. Zur Untermauerung der Forderung soll die Stadtverwaltung dem Gemeinderat eine Böblinger Erklärung vorlegen, durch die sich der Böblinger Gemeinderat mit den aus Erdhebungen Geschädigten gegenüber dem Land Baden-Württemberg solidarisch erklären kann.

 

Begründung:

In einem sogenannten nördlichen und südlichen Hebungsgebiet in Böblingen ist es zu Millionenschäden an Gebäuden unserer Böblinger Mitbürger gekommen, aber auch zu Schäden an der städtischen Infrastruktur. Ursache für die Schäden waren einerseits falsch niedergebrachte Erdwärmebohrungen durch eine zwischenzeitlich insolvente Bohrfirma aber auch unzureichende und unzulässig erfolgte Genehmigungen sowie fehlende Aufsicht und Vorgaben durch das Wasserwirtschaftsamt beim Landratsamt Böblingen. Dieses Fehlverhalten des Wasserwirtschaftsamtes wurde vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) im  Regierungspräsidium Freiburg in seinem Gutachten vom 4.12.2018  festgestellt. Die Feststellungen des LGRB  weisen auf fahrlässige Amtspflichtverletzungen hin also auf Amtsverschulden!

 

Die insolvente Bohrfirma war unterversichert, weshalb die Stadt Böblingen durch Gemeinderatsbeschluss für das nördliche Hebungsgebiet einem Rangrücktritt zugunsten der Bürger gegenüber der Versicherung zugestimmt hat. Trotz dieses Rangrücktritts  wurde den betroffenen Geschädigten aus der Versicherungssumme nur eine Quote von 40% bis 60% ihrer tatsächlichen Schäden zugesprochen. Für die Stadt Böblingen stellte sich der Rangrücktritt als Totalverlust dar, der durch den Böblinger Steuerzahler zu tragen wäre, sofern die Stadt Böblingen ihre Schäden nicht bei anderen Schuldnern geltend machen würde. Zum südlichen Hebungsgebiet liegen noch keine konkreten Zahlen vor. Eine Quote und damit ein Totalausfall für die Stadt Böblingen sind laut Vorlage DS 20/052 aber auch hier zu erwarten.

 

In der Haftungskette haften nicht nur die insolvente Bohrfirma bzw. deren Versicherung, sondern zusätzlich die Eigentümer der Grundstücke von denen die Störung durch diese  Erdwärmesonden-Bohrungen ausgegangen ist bzw. deren Haftpflichversicherungen. Weiter haftet das Land Baden-Württemberg (wegen fahrlässiger Amtspflichtverletzung), allerdings aus gesetzlichen Gründen nur subsidiär. Das heißt, dass das Land erst dann in Anspruch genommen werden darf, wenn die sonstige Haftungskette erfolglos ausgeschöpft ist und an anderer Stelle kein Schadensersatz mehr geltend gemacht werden kann.

Es ist weder im Interesse des Landes, noch im Interesse der Stadt Böblingen, dass die Grundstückseigentümer mit den fehlerhaften Bohrungen verklagt werden, da diese Grundstückseigentümer etwas Sinnvolles für die Umwelt tun wollten und lediglich das Pech hatten, mit einer unfähigen und unterversicherten Bohrfirma sowie mit einer leichtfertigen und unzulässigen Genehmigungspraxis des Wasserwirtschaftsamtes beim Landratsamt Böblingen. Genauso ist es nicht im Interesse der geschädigten Nachbarn, sich gegenseitig zu verklagen. Deshalb soll  seitens der Stadt Böblingen auf eine freiwillige Einigung mit dem Land Baden Württemberg hingearbeitet werden, bevor von irgendeiner Seite Klage erhoben wird.

 

Zielsetzung dieser Verhandlung ist Schadensersatz für die Stadt Böblingen, damit  die städtischen Schäden nicht alleine von den Böblinger Steuerzahlern und den ohnehin Geschädigten getragen werden müssen, sondern von den breiten Schultern aller Steuerzahler in Baden-Württemberg. Außerdem soll sich die Stadt Böblingen für  eine Restzahlung des Landes, über die unzureichende Versicherungsquote hinaus, zur Vollentschädigung der Stadt und der betroffenen Böblinger Bürger einsetzen.

Die Verhandlungen der Stadt mit dem Land wären ein starkes Zeichen der Solidarität mit den Grundstückseigentümern, von deren Grundstücken die Störungen ausgegangen sind, aber auch mit den Opfern der Böblinger Erdhebungsgebiete und den Böblinger Steuerzahlern. Dies deshalb, weil es in der Entscheidung der Landesregierung liegen würde, ob wegen eines nicht zufriedenstellenden Verhandlungsergebnisses doch noch die primär mithaftenden Grundstückseigentümer in Anspruch genommen, also verklagt werden müssen.

 

Für die FDP-Fraktion, Helmut Kurtz, Dr. Detlef Gurgel und Dr. Manfred Teufel

Für die Bürger für Böblingen, Dr. Willi Braumann und Hans-Peter Braun

 

Zunehmende Politikverdrossenheit - Leserbrief von Daniela Braun in der Kreiszeitung zu Erdhebungen in Böblingen (13.02.2020)

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Kategorie: Leserbriefe
Veröffentlicht: 14. Februar 2020
Zugriffe: 3720

 

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